Verkaufserlös planen: Wie viel bleibt für Ihren nächsten Schritt?
Der Kaufpreis ist noch nicht das Geld, das Sie später ausgeben können. Darlehen, Verkaufskosten und mögliche Steuern können den Betrag mindern. Mit diesem Plan sammeln Sie die richtigen Zahlen. Sie sehen, was belegt ist und welche Auskunft Sie vor einer Zusage noch brauchen.
- Bank, Kosten und Rücklage geordnet prüfen
- Ihren Erlösplan berechnen und ausdrucken
Ihre Fragen zum Verkauf besprechen: 0201 45 875 433 · info@duisburgmakler.de
Büro: Gemarkenstr. 37, 45147 Essen · Objekttermine in Duisburg nach Vereinbarung

Ihr Ratgeber als PDF
Behalten Sie die Schritte und Checklisten griffbereit. Laden Sie den Ratgeber herunter oder geben Sie ihn an andere Eigentümer weiter.
Die Datei enthält den Ratgeber. Ihre persönlichen Eingaben aus den Rechnern sind nicht enthalten.
Geschäftsführer
Redaktion: GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Stand: 25. Oktober 2026. Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Welcher Betrag bleibt in Ihrem Verkaufsplan?
Wie viel vom Kaufpreis bleibt für Ihren nächsten Schritt? Tragen Sie die Kreditrückzahlung, Verkaufskosten und Ihre Steuerreserve ein. Sie sehen jeden Abzug und den Betrag, der nach diesen Angaben bleibt. Der Rechner berechnet keine Steuer und garantiert keinen Auszahlungsbetrag.
Füllen Sie alle fünf Felder aus. Tragen Sie 0 nur ein, wenn Sie für diesen Posten nichts abziehen möchten. Ist ein Betrag unbekannt, klären Sie ihn zuerst oder verwenden Sie bewusst eine vorläufige Schätzung.
Ihre Erlösplanung nach den eingegebenen Abzügen
Fiktives Rechenbeispiel. Diese Zahlen beschreiben keine echte Immobilie.
- Angenommener Kaufpreis
- Abzüglich Darlehensablösung
- Abzüglich Verkäuferprovision
- Abzüglich weiterer Ausgaben
- Abzüglich Ihrer Steuerreserve
- Verbleibender Planungsbetrag
Nicht eingegebene Kosten fehlen in der Rechnung. Laufende Kosten bis zur Übergabe, spätere Abrechnungen und veränderte Ablösebeträge können das Ergebnis ändern. Die Reserve ersetzt keine steuerliche Prüfung.
Ihre Zahlen bleiben im Arbeitsspeicher dieser geöffneten Seite. Es gibt keinen Upload und keine Speicherung. Beim Neuladen wird alles zurückgesetzt. Der geteilte Link enthält keine Eingaben oder Ergebnisse.
1. Geben Sie Ihrem Geldplan ein Ziel und einen Termin
Was soll der Verkauf möglich machen? Vielleicht brauchen Sie Geld für eine andere Wohnung. Vielleicht möchten Sie einen Kredit zurückzahlen oder gemeinsam geerbtes Vermögen aufteilen. Notieren Sie den benötigten Betrag und den Zeitpunkt. So erkennen Sie später, ob Kaufpreis und Zahlungsablauf zu Ihrem Plan passen.
Trennen Sie Wunsch, Einschätzung und Angebot. Ein gewünschter Preis ist noch kein Käuferangebot. Auch veröffentlichte Inseratspreise belegen keinen Abschluss. Die Marktübersicht für Duisburg hilft bei der Einordnung. Für Ihre Immobilie bleiben Zustand, Lage und Unterlagen entscheidend.
2. Füllen Sie Ihre Zahlenliste mit Belegen
Schreiben Sie bei jeder Zahl die Quelle und das Datum dazu. Ist der Betrag unbekannt, markieren Sie ihn als offen. Damit verhindern Sie, dass eine fehlende Ausgabe versehentlich als null Euro in Ihrer Planung landet.
Der Erlösrechner zieht Ihre Angaben vom eingetragenen Kaufpreis ab. Er kontrolliert keine Bankauskunft und berechnet keine persönliche Steuer. Für einen ersten Entwurf können Sie bewusst Schätzwerte verwenden. Kennzeichnen Sie diese und ersetzen Sie sie später durch belegte Zahlen.
| Ihre Angabe | Was Sie prüfen | Passender Beleg |
|---|---|---|
| Kaufpreis | Annahme oder konkretes Angebot? | Datierte Preiseinschätzung oder Käuferangebot |
| Vollständiger Ablösebetrag | Welcher Betrag ist am geplanten Termin an die Bank zu zahlen? | Aktuelle Auskunft der Bank |
| Verkäuferprovision | Ihr vertraglicher Anteil einschließlich Umsatzsteuer | Maklervereinbarung |
| Weitere Verkaufskosten | Jede Ausgabe nur einmal berücksichtigen | Angebote, Gebührenauskünfte und Absprachen |
| Steuerreserve | Eigene Rücklage, keine errechnete Steuer | Individuelle steuerliche Klärung |
3. Fragen Sie nach dem gesamten Ablösebetrag
Die Restschuld auf einem alten Kontoauszug reicht für Ihren Plan oft nicht aus. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung können weitere Beträge anfallen. Eine mögliche Entschädigung für die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung heißt Vorfälligkeitsentschädigung. § 502 BGB nennt Voraussetzungen und Ausschlüsse. Die Sparkasse erklärt den Zusammenhang mit einem vorzeitig zurückgezahlten Kredit.
Für Ihre Anfrage an die Bank können Sie diese Fragen nutzen: Welcher vollständige Ablösebetrag gilt zum geplanten Zahlungstermin? Welche Restschuld und weiteren Kosten sind enthalten? Welche Angaben fehlen für eine verlässliche Auskunft?
Ziehen Sie enthaltene Kosten nicht noch einmal an anderer Stelle ab. Verschiebt sich der Termin, lassen Sie den Betrag erneut prüfen. So vergleichen Sie Zahlen mit demselben zeitlichen Bezug.
4. Halten Sie Ausgaben und Steuerfragen auseinander
Erfassen Sie die Kosten, die Sie als Verkäufer tatsächlich tragen sollen. Das können Provision, fehlende Unterlagen, vereinbarte Räumung oder Kosten für die Löschung von Belastungen sein. Rechnen Sie nicht mit einer pauschalen Kostenquote für jede Immobilie. Unter Verkaufskosten können Sie die veröffentlichten Provisionsmodelle nachvollziehen. Ihr Vertrag bleibt entscheidend.
Bei einem privaten Verkauf kann § 23 EStG eine Rolle spielen. Zeitpunkt des Erwerbs und Nutzung gehören zu den zu prüfenden Angaben. Lassen Sie die Steuerfrage für Ihren Fall klären. Wenn Sie als Steuerreserve 0 Euro eintragen, heißt das nicht, dass Ihr Verkauf steuerfrei ist.
Legen Sie daneben eine zweite Liste für Umzug, neue Wohnung oder Anschlusskauf an. Diese Ausgaben sollen aus Ihrem verbleibenden Geld bezahlt werden. So sehen Sie klar, wofür es noch reichen muss.
Rechenbeispiel: Von 400.000 Euro zu 189.720 Euro
Dieses Beispiel ist fiktiv. Es beschreibt keinen Duisburger Verkauf und ist keine Preisempfehlung. Angenommen werden 400.000 Euro Kaufpreis und 180.000 Euro vollständiger Ablösebetrag. Die Verkäuferprovision beträgt im Beispiel 3,57 Prozent einschließlich Umsatzsteuer. Daraus ergeben sich 14.280 Euro.
Weitere Kosten: 6.000 Euro. Selbst gewählte Steuerreserve: 10.000 Euro.
400.000 − 180.000 − 14.280 − 6.000 − 10.000 = 189.720 Euro.
Nach diesen eingetragenen Abzügen bleiben rechnerisch 189.720 Euro. Fehlt eine Ausgabe oder ändert sich der Kaufpreis, ändert sich das Ergebnis. Wiederholen Sie die Rechnung deshalb mit einem niedrigeren Preis und höheren Kosten. So erkennen Sie, wie viel Spielraum Ihr Plan hat.
5. Machen Sie aus dem Ergebnis eine kurze Aufgabenliste
- Markieren Sie die größte unbekannte Ausgabe. Holen Sie dafür zuerst die passende Auskunft ein.
- Vergleichen Sie mindestens zwei Kaufpreise. Prüfen Sie, ob Ihr nächster Schritt auch beim niedrigeren Ergebnis finanzierbar bleibt.
- Stimmen Sie Zahlung und Auszug zeitlich ab. Ein unterschriebener Kaufvertrag bedeutet noch keinen Zahlungseingang.
- Besprechen Sie mit Miteigentümern dieselben Zahlen. Notieren Sie Datum und Herkunft der verwendeten Angaben.
- Prüfen Sie den Plan erneut, wenn ein konkretes Angebot oder eine neue Bankauskunft vorliegt.
Der Unterlagencheck hilft bei fehlenden Belegen. Im Kaufangebotsvergleich betrachten Sie zusätzlich Bedingungen und Termine. Ihre nächste offene Frage können Sie dem Team schildern. Für die erste Nachricht brauchen Sie keine vertraulichen Bankunterlagen.
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Zeigt das Ergebnis mein sicher verfügbares Geld?
Es zeigt den Kaufpreis abzüglich Ihrer Eingaben. Unbekannte Kosten, spätere Änderungen und ungeklärte Steuern fehlen. Nutzen Sie das Ergebnis als Plan und ergänzen Sie die nötigen Belege.
Welche Bankzahl ist für die Rechnung wichtig?
Der vollständige Ablösebetrag zum geplanten Zahlungstermin. Eine alte Restschuld kann davon abweichen. Enthaltene Zusatzkosten dürfen Sie nicht doppelt abziehen.
Ist die Steuerreserve eine Steuerberechnung?
Nein. Sie tragen selbst eine Rücklage ein. Ob eine Steuer entsteht und welcher Betrag nötig ist, klären Sie individuell.
Was trage ich bei noch unbekannten Kosten ein?
Kennzeichnen Sie den Posten zunächst als offen. Für eine vorläufige Rechnung können Sie einen bewusst gewählten Schätzwert nutzen. Eine fehlende Auskunft bedeutet nicht null Euro.
Warum kann ein Minus als Ergebnis erscheinen?
Dann sind Ihre eingetragenen Abzüge größer als der angenommene Kaufpreis. Klären Sie den Fehlbetrag, bevor Sie Ausgaben oder einen weiteren Kauf verbindlich zusagen.
Wozu dient die Rechnung mit einem niedrigeren Kaufpreis?
Sie zeigt, ob Ihr Plan auch bei einem geringeren Erlös noch trägt. Dadurch stützen Sie Ihre nächsten Ausgaben nicht allein auf den günstigsten Fall.
Kann ich den Rechner teilen, ohne meine Zahlen offenzulegen?
Ja. Teilen und Kopieren übertragen nur den öffentlichen Seitenlink. Persönliche Werte stehen nicht darin. Ein eigener Ausdruck kann Ihre Zahlen enthalten.
Sie entscheiden. Mit einer klaren Grundlage.
Starten Sie mit dem Immobilienwert oder einer persönlichen Frage.